Beschluss:
Eine offizielle Verlängerung der Ladungsfrist bei
ganztägigen Sitzungen erfolgt nicht.
Künftig
soll zwei Wochen vor dem festgesetzten Sitzungstermin eine Terminankündigung
per E-Mail an die Ausschussmitglieder erfolgen.
Beschluss:
Eine offizielle Verlängerung der Ladungsfrist bei
ganztägigen Sitzungen erfolgt nicht.
Künftig
soll zwei Wochen vor dem festgesetzten Sitzungstermin eine Terminankündigung
per E-Mail an die Ausschussmitglieder erfolgen.