Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Das Gremium beschließt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung mit allen dazugehörigen Anlagen:

 

                                                            Haushaltssatzung

              des Marktes Rotthalmünster

                                                    der Gemeinde Malching                   

 

(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde (Stadt, Markt)
folgende Haushaltssatzung:

 

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt:         in Einnahmen und Ausgaben mit:      11.281.550,00 EUR

 

im Vermögenshaushalt:          in Einnahmen und Ausgaben mit:        6.406.500,00 EUR

 

 

§2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.

 

  Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
     vorgesehen.

 

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
     
120.000,00 EUR festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          340 v. Hundert 

b)    für die Grundstücke (B)                                                    340 v. Hundert

2.    Gewerbesteuer                                                                     340 v. Hundert

 

§5

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
      dem Haushaltsplan wird auf
1.500.000,00 EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO).

 

 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
      werden nicht beansprucht.

 

 

§6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

 

 

§7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022  in Kraft.

 

Rotthalmünster, den  

 

 Markt Rotthalmünster

 Gemeinde Malching

 

(Siegel)

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2. Das Gremium beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2022 – 2025.