Beschluss:
1.
Das Gremium beschließt für das
Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung mit allen dazugehörigen
Anlagen:
Haushaltssatzung
☒
des Marktes Rotthalmünster
☐
der Gemeinde Malching |
(Landkreis Passau)
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde (Stadt, Markt)
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt: in Einnahmen und Ausgaben mit: 11.281.550,00 EUR
im Vermögenshaushalt: in Einnahmen und Ausgaben mit: 6.406.500,00 EUR
§2
☐ Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
☒
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht
vorgesehen.
§3
☒ Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
120.000,00 EUR festgesetzt.
☐ Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. Hundert
b)
für
die Grundstücke (B) 340 v. Hundert
2.
Gewerbesteuer 340 v. Hundert
§5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt. (Art.73 (2)
GO).
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan
werden nicht beansprucht.
§6
Weitere Festsetzungen
werden nicht getroffen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar
2022 in Kraft.
Rotthalmünster,
den
Markt Rotthalmünster
Gemeinde Malching
(Siegel)
2.
Das Gremium beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2022 – 2025.