Sitzung: 18.07.2022 Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Gremium wurde über die
neuen Mietflächen des Rathauses Rotthalmünster (gem. Sachverhalt und Anlage 1)
in Kenntnis gesetzt.
Die pauschalierte Miete für
die Außenstelle der Gemeinde Malching bleibt davon unberührt.
Die Verwaltung wird beauftragt
die Mietberechnungen ab dem 01.01.2022 auf die neuen Flächen anzupassen und
sowohl die neuen Mietflächen als auch die vorgeschlagene Zusatzklausel in einer
Nebenabrede (Anlage 2) vertraglich
festzusetzen und den Vertragsparteien vorzulegen.