Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Gremium wurde über die neuen Mietflächen des Rathauses Rotthalmünster (gem. Sachverhalt und Anlage 1) in Kenntnis gesetzt.

 

Die pauschalierte Miete für die Außenstelle der Gemeinde Malching bleibt davon unberührt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Mietberechnungen ab dem 01.01.2022 auf die neuen Flächen anzupassen und sowohl die neuen Mietflächen als auch die vorgeschlagene Zusatzklausel in einer Nebenabrede (Anlage 2) vertraglich festzusetzen und den Vertragsparteien vorzulegen.