Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinschaftsversammlung der VG Rotthalmünster beschließt für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung mit allen dazugehörigen Anlagen:

 

Haushaltssatzung

 

der

Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster   

 

Aufgrund der Art. 8 Abs.2 und 10 der VGemO, Art. 41,42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster
folgende Haushaltssatzung:

 

 

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hier-
mit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt:            in Einnahmen und Ausgaben mit:                       1.622.400,00 EUR

 

im Vermögenshaushalt: in Einnahmen und Ausgaben mit:                                       160.000,00 EUR

 

 

§2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
     nahmen wird auf
0,00 EUR festgesetzt.

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
     vorgesehen.

 

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
     
0,00 EUR festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§4

 

Verwaltungsgemeinschaftsumlage:

 

1.   Verwaltungsumlage:

 

1.1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf

 

1.253.700,00 EUR

festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen und umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

1.2.     Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 6.279 Einwohner festgesetzt.

 

1.3.     Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf                                          199,67       EUR festgesetzt.                                                    (ungerundeter Wert)         199,66555 EUR

           

2.   Investitionsumlage:

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben

Eine Investitionsumlage wird erhoben

 

2.1.      Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf

 

0,00 EUR

festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen und umgelegt (Investitionsumlage).

 

2.2.     Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 30.06.2022 auf 6.279 Einwohner festgesetzt.

 

2.3.     Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf                                      0,00     EUR festgesetzt.                                                (ungerundeter Wert)               0,0000 EUR

 

 

§5

 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
      dem Haushaltsplan wird auf
200.000,00 EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO)

 

 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wer-
      den nicht beansprucht.

 

§6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

 

§7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022  in Kraft.

 

Rotthalmünster, den                                         

                                                            Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster

 

 

(Siegel)

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2.    Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm 2022 – 2025 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt (per CD) zugesandt.

 

 

Bemerkung der Verwaltung: Beschluss Nr. 1 und Nr. 2 müssen getrennt gefasst werden.