Sitzung: 18.07.2022 Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Beschluss:
- Die
Gemeinschaftsversammlung der VG Rotthalmünster beschließt für das
Haushaltsjahr 2022
folgende Haushaltssatzung mit allen dazugehörigen Anlagen:
Haushaltssatzung
der
Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster
Aufgrund der Art. 8 Abs.2 und 10 der VGemO, Art. 41,42
KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft
Rotthalmünster
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 wird hier-
mit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt: in
Einnahmen und Ausgaben mit: 1.622.400,00 EUR
im
Vermögenshaushalt: in Einnahmen und
Ausgaben mit: 160.000,00 EUR
§2
☐ Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen wird auf 0,00
EUR festgesetzt.
☒ Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
§3
☐ Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
0,00 EUR
festgesetzt.
☒
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Verwaltungsgemeinschaftsumlage:
1. Verwaltungsumlage:
1.1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf
1.253.700,00 EUR
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen und
umgelegt (Verwaltungsumlage).
1.2. Für die
Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem
Stand vom 30.06.2021
auf 6.279
Einwohner festgesetzt.
1.3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 199,67 EUR festgesetzt. (ungerundeter
Wert) 199,66555 EUR
2. Investitionsumlage:
☒ Eine Investitionsumlage wird nicht
erhoben
☐ Eine Investitionsumlage wird erhoben
2.1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2022 auf
0,00 EUR
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen und
umgelegt (Investitionsumlage).
2.2. Für die
Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem
Stand 30.06.2022 auf 6.279 Einwohner festgesetzt.
2.3. Die Investitionsumlage wird je Einwohner
auf 0,00 EUR festgesetzt. (ungerundeter
Wert) 0,0000 EUR
§5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00
EUR festgesetzt. (Art.73 (2) GO)
Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wer-
den nicht beansprucht.
§6
Weitere
Festsetzungen werden nicht getroffen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2022 in
Kraft.
Rotthalmünster, den
Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster
(Siegel)
2.
Dem
Finanzplan und dem Investitionsprogramm 2022 – 2025 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt (per CD) zugesandt.
Bemerkung
der Verwaltung: Beschluss Nr. 1 und Nr. 2 müssen getrennt gefasst werden.