Beschluss:
Der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO
Freiflächenphotovoltaikanlage Lindach“ wird zugestimmt. Die mit der
Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Der
Antragsteller hat ein entsprechendes Büro mit der Erarbeitung eines
Planentwurfs zu beauftragen.