Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„SO Freiflächenphotovoltaikanlage Enzing“ vorbehaltlich der Zustimmung des
Gremiums in einem vor der nächsten Gemeinderatssitzung anzuberaumenden Besichtigungstermin.
Die
mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Der
Antragsteller hat ein entsprechendes Büro mit der Erarbeitung eines
Planentwurfs zu beauftragen.